Schau Dich doch mal in der Galerie vorbei...
Vielleicht erlebst Du zuhause gerade ein Situation, die Dich sehr belastet. Falls Du einen sicheren Ort für Dich suchst, kannst Du Dich gern an uns wenden. Wir beraten Dich über weitere Schritte...
Du kannst uns unter der Nummer 041 750 13 41 erreichen.
Verlange Doris oder Karola am telefon - wir nehmen uns für Dich Zeit.
Wir haben Einzel- und Doppelzimmer auf den Wohngruppen Dyami und Sinopa im Lutisbach Haupthaus. Je nach dem wie die Zimmer gerade belegt sind, finden wir bestimmt das Passende für Dich. Für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Room 4 U können wir acht Einzelzimmer zur Verfügung stellen.
Dein Tagesablauf wird durch den Besuch von Schule und/oder Ausbildung bestimmt. Auf den Wohngruppen unterstützen wir Dich bei den Hausaufgaben, Alltagsaufgaben und kleinen Ämtli auf den Wohngruppen. Wir versuchen alles mit Dir gemeinsam so zu planen, dass auch die Zeit für Familie, Freunde, Freizeit, Hobbies und so weiter nicht zu kurz kommt.
Grundsätzlich darfst Du in den Ferien oder an Wochenenden nach Hause und deine Familie besuchen. Aber es kommt immer auf die aktuelle Situation an. Falls es im Moment gerade viel Streit zuhause gibt, ist es vielleicht besser, wenn Du erst einmal im Lutisbach bleibst für eine Verschnaufpause und wir den Kontakt nach Hause in kleinen Schritten "üben".
Wir hören uns deine Wünsche und Sorgen gern an und besprechen mit Dir, deinen Eltern, deiner Beiständin oder deinem Beistand wie wir Besuche gemeinsam planen können.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen oder mit der Tatsache konfrontiert sind, dass es zuhause nicht wie bisher weitergeht, ist das sicherlich keine einfache Situation. Ein Aufenthalt in einem Kinder- und Jugendheim wie dem Lutisbach könnte eine Entlastung für alle bringen, ist aber auch mit vielen Unsicherheiten verbunden.
Egal wo Sie gerade stehen, wir beraten Sie gerne, was weitere Schritte angeht. Ebenso sind Sie herzlich dazu eingeladen, sich das Lutisbach anzuschauen. Wir zeigen Ihnen die Institutiton und beantworten Ihre Fragen.
Für uns ist es das Wichtigste, die Beziehung zwischen Ihrem Kind und Ihnen (wieder) zu stärken.
Inwieweit wir den Aufenthalt Ihres Kindes im Lutisbach gemeinsam mit Ihnen gestalten können, hängt davon ab, welche Gründe dazu geführt haben, dass es Wohnplatz im Lutisbach braucht.
Je nach Umständen arbeiten wir mit Ihnen (und der Beistandschaft) aus, welche Gestaltungsspielräume wir für die Wochenend- und Freizeitgestaltung sowie Begegnungsmöglichkeiten im Lutisbach und die allgemeine Zusammenarbeit haben. Hierbei sind wir im Rahmen unserer institutionellen Möglichkeiten und Grenzen möglichst flexibel.
Für einen Aufenthalt im Lutisbach braucht es in der Regel Gründe, die durch eine Fachperson festgestellt wurden (z.B. Beistandschaft, Soziale Dienste, therapeutische Indikation). Ist dies gegeben, übernehmen der Kanton Zug oder die (ausserkantonale) Einwohnergemeinde die Kosten für einen Wohnplatz im Lutisbach.
Beiträge für Nebenkosten und Kostgeld werden von den Eltern getragen, wenn die finanzielle Situation dies zulässt. Kontaktieren Sie uns, falls Ihnen die Übernahme dieser Kosten nicht möglich ist - wir finden gemeinsam mit Ihnen und unterstützenden Behörden einen Weg.
Ihre direkten Ansprechpartner:innen sind die Bezugspersonen auf den Wohngruppen. Sie sind für die Ausgestaltung des Aufenthaltes und die Förderung sozialpädagogischer Schwerpunktthemen zuständig.
Sie, als begleitende oder platzierungsverantwortliche Fachperson, werden von uns regelmässig über den aktuellen Verlauf der Platzierung informiert und vereinbarungsgemäss in alle Entscheidungsprozesse involviert. Einmal pro Halbjahr finden Standortgespräche statt, an denen der bisherige Verlauf der Platzierung ausgewertet und zukünftige Meilensteine geplant werden.
Wir richten unsere Arbeit anhand der gegebenen Situation, den Entwicklungsthmen der jungen Menschen (und des Familiensystems) sowie des Platzierungsauftrags aus. In den Standortgesprächen überprüfen wir die Gegebenheiten regelmässig auf deren Aktualität überprüft und zählen dabei auf platzierungsverantwortliche Stellen und Beistandschaften als Kooperationspartner:innen.